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   BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91   

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https://dejure.org/1991,6461
BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91 (https://dejure.org/1991,6461)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1991 - 2 AZR 190/91 (https://dejure.org/1991,6461)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1991 - 2 AZR 190/91 (https://dejure.org/1991,6461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhörung der Betriebsvertretung - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Kündigung einer Personalsachbearbeiterin der Stationierungsstreitkräfte - Vorwurf der Veruntreuung und Bereicherung - Erforderlichkeit einer Abmahnung - Beginn der Kündigungsfrist - Zusatzabkommens zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
    Für den Fristbeginn kommt es auf die sichere und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen durch den Kündigungsberechtigten an (Senatsurteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 b der Gründe).

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Senatsurteil vom 10. Juni 1988, aaO, zu III 2 und 3 der Gründe).

    Damit hatte er jedoch noch keine zuverlässige und umfassende Kenntnis von dem konkreten, die Kündigung auslösenden Anlaß, d.h. von dem "Vor fall", der den Kündigungsgrund, nämlich ein der Klägerin anzulastendes Fehlverhalten, darstellen konnte (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 1988, aaO, zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
    Der Arbeitgeber muß in der Lage sein, die Angaben des Arbeitnehmers zu dem eingewandten Rechtfertigungsgrund zu überprüfen (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB, zu B III 1 der Gründe).

    Ist die Klägerin insoweit ihrer prozessualen Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, so ist die Behauptung der Beklagten, die Klägerin habe ohne Wissen und Erlaubnis amerikanischer Vorgesetzter gehandelt, als nicht hinreichend bestritten und damit als zugestanden anzusehen mit der Folge, daß von dem Fehlen einer solchen Genehmigung auszugehen ist (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1983, aaO, zu B III 2 der Gründe).

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
    Teilt der Arbeitgeber die für seinen Kündigungsentschluß maßgebenden Umstände dem Betriebsrat nicht mit, ist die Anhörung unwirksam (BAGE 49, 136, 142 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG )

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
    Demgegenüber ist Streitgegenstand bei einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz oder über einen bestimmten späteren Zeitpunkt hinaus fortbesteht (BAGE 57, 231, 238 f. = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969, zu B II 2 a der Gründe).
  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
    Denn übergangen im Sinne dieser Vorschrift ist ein Anspruch, wenn er versehentlich nicht beschieden, nicht aber, wenn ihn das Gericht bewußt deshalb nicht beschieden hat, weil es, wie hier zu unterstellen ist, das Klagebegehren unrichtig ausgelegt hat (BGH Urteile vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57 - und vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78 - NJW 1959, 291; 1980, 840; LSG Hessen Urteil vom 30. April 1981 - L - 1 kg - 168/80 - MDR 1981, 1052; OLG Hamm Beschluß vom 14. November 1980 - 1 WF 442/80 - FamRZ 1981, 189).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 35/90

    Kreditbedingte Zinsaufwendungen - Verzugsschaden - Fälligkeit der Leistung -

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
    Diese Vorschrift wird über ihren Wortlaut hinaus auch dann verletzt, wenn dem Kläger ein Anspruch aberkannt wird, den er nicht zur Entscheidung gestellt hat (BAG Urteil vom 16. Dezember 1970 - 4 AZR 98/70 - AP Nr. 1 zu § 308 ZPO; BGH Urteil vom 12. Dezember 1990 - VIII ZR 35/90 - WM 1991, 498; Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 308 Anm. 1 a).
  • BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70

    Befugnis des Zivilgerichts - Prozessual wirksame Parteianträge - Klageabweisung -

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
    Diese Vorschrift wird über ihren Wortlaut hinaus auch dann verletzt, wenn dem Kläger ein Anspruch aberkannt wird, den er nicht zur Entscheidung gestellt hat (BAG Urteil vom 16. Dezember 1970 - 4 AZR 98/70 - AP Nr. 1 zu § 308 ZPO; BGH Urteil vom 12. Dezember 1990 - VIII ZR 35/90 - WM 1991, 498; Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 308 Anm. 1 a).
  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
    Für die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung sind die zur Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP Nr. 1 zu § 79 BPersVG, zu V der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 29.05.1959 - 2 AZR 450/58

    Entscheidung über Anspruch - Gründe - Tenor - Übergangener Anspruch - Ablauf der

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
    Dies ergibt sich allerdings nicht daraus, daß der Antrag im Sinn des § 321 ZPO übergangen wurde, die Klägerin keine Urteilsergänzung beantragt hat und deshalb nach Ablauf der Zwei-Wochen- Frist des § 321 Abs. 2 ZPO die Rechtshängigkeit des Antrags erloschen ist (vgl. zu den Folgen einer unterbliebenen Urteilsergänzung nach § 321 ZPO: BAGE 8, 20 = AP Nr. 19 zu § 3 KSchG, zu I 3 der Gründe).
  • BGH, 21.10.1958 - I ZR 128/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
    Denn übergangen im Sinne dieser Vorschrift ist ein Anspruch, wenn er versehentlich nicht beschieden, nicht aber, wenn ihn das Gericht bewußt deshalb nicht beschieden hat, weil es, wie hier zu unterstellen ist, das Klagebegehren unrichtig ausgelegt hat (BGH Urteile vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57 - und vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78 - NJW 1959, 291; 1980, 840; LSG Hessen Urteil vom 30. April 1981 - L - 1 kg - 168/80 - MDR 1981, 1052; OLG Hamm Beschluß vom 14. November 1980 - 1 WF 442/80 - FamRZ 1981, 189).
  • OLG Hamm, 14.11.1980 - 1 WF 442/80
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87

    Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung

  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Die Vorschrift verbietet es, dem Kläger einen Anspruch abzuerkennen, den er nicht zur Entscheidung gestellt hat (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 15; 7. November 1991 - 2 AZR 190/91 - zu B II 1 der Gründe; vgl. auch MüKoZPO/Musielak 4. Aufl. § 308 Rn. 17) .
  • LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93

    Rücknahme; Abmahnung; Löschung der Abmahnung; Maßregelungsverbot; Arbeitskampf;

    Bei einer verhaltensbedingten Kündigung, die den Vertrauens- oder betrieblichen Bereich berührt, soll eine Abmahnung in aller Regel nicht notwendig sein (BAG vom 07.11.1991 ? 2 AZR 190/91, n. v.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung der Betriebsvertretung

    Für die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung sind die zur Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden ( BAG 07. November 1991 - 2 AZR 190/91 - Rn. 92, juris ).
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